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So lassen Sie Ihren Fernlehrgang richtig Fördern
Ein Fernlehrgang über ein Fernstudium bedeutet oft Finanzielle Belastung. Weiterbildung hat leider seinen Preis. Damit Sie Ihrer Karriere durch einen Fernlehrgang den entscheidenden Kick geben können, gibt es in Deutschland eine Vielzahl an staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten. Durch diese Starthilfen können auch Sie ohne großes finanzielles Polster Ihren Wunsch Fernlehrgang über eine Fernschule Absolvieren. Im folgenden listen wir Ihnen die Verschiedenen Fördermöglichkeiten eines Fernstudiums auf.
Fernlehrgangsgebühren von der Steuer absetzen.
In fast allen fällen können Sie die Gebühren Ihres Fernstudiums in voller Höhe bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen. Entscheiden ist bei der Absetzung der Bezug zum Arbeitsleben.
Steuerlich absetzbar sind Fernlehrgänge, die einen fachlichen Bezug zu Ihrem ausgeübten Beruf haben und die entweder der Auffrischung der Fachkenntnisse oder der Vorbereitung auf einen beruflichen Aufstieg dienen. Auch wenn Sie planen, sich per Fernlehrgang ein neues Berufsfeld zu erschließen oder sich durch das Fernstudium auf einen neuen Beruf vorbereiten, Sie ihre Fernlehrgangsgebühren bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Wie sie am besten bei der Absetzung Ihrer Fernlehrgangsgebühren vorgehen, erfahren Sie auch über die Kostenfreien Studienführer Ihrer Fernschule.
Die Bildungsprämie für das Fernstudium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte Menschen für die berufliche Weiterbildung motivieren. Hierführ wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Prämiengutschein in Höhe von bis zu 154,- Euro vergeben. Lassen Sie sich Ihre Leistungen im Weiterbildungsbereich fördern! Die Bildungsprämie umfasst beispielsweise die Erstattung von Fernkurs- und Prüfungsgebühranteilen, die während Ihres individuellen Fernlehrgangs anfallen. Mehr Informationen zu Bildungsprämie finden Sie in unseren Bildungsportal für Aus und Weiterbildung. Aber auch die Kostenfreien Studienführer der Fernschulen Informieren Sie auch über die Fördermöglichkeit des Fernstudiums mithilfe der Bildungsprämie.
Information zur Bildungsprämie im Bildungsportal
Qualifizierungschecks aus Hessen und NRW
In Hessen und NRW werden die Qualifizierungsvorhaben von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittlerern Unternehmen finanziell unterstützt. Mit dem Qualifizierungscheck werden 50 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert, wenn Sie über keinen anerkannten Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder wenn Sie älter sind als 45 Jahre. Informationen zum Qualifiezierungschek finden Sie unter www.qualifizierungschecks.de (Hessen) oder www.bildungscheck.nrw.de, aber auch in den kostenfreien Studienführer Ihrer Fernschule.
Das Meister-BaföG
Mit bis zu 30,5 Prozent fördert der Staat Berufspraktiker, die durch eine Fort- Weiterbildung eine höhere Laufbahn anstreben. Dabei ist das sogennante Meister- BaföG nicht nur für Meister: Auch Techniker, staatlich geprüfter Betriebs- und Fachwirte sowie Fachkaufleute können die Förderung des Meister- BaföG in Anspruch nehmen. Ob Ihr Studiengang förderfähig ist erfahren Sie über den Kostenfreien Studienführer Ihrer Fernschule. Einfach Fernlehrgang aussuchen und Info Material ordern.
Förderungsmöglichkeiten über die Fernschulen
Jede Fernschule bietet ein einzigartiges Servicepaket, das den Fernstudierenden finanzielle Sicherheit weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Garantiert. Alle Fernschulen bieten Ihnen eine Preisgarantie auf Ihren Fernlehrgang. Durch diese Preisgarantie bleiben Ihre Studiengebühren bis zum Fernlehrgangs Ende konstant- unabhängig von der Dauer Ihres Fernstudiums. Auch eine Soziale Garantie ist Standard bei den Fernschulen: Bei unvorhersehbaren Ereignissen, zum Beispiel Krankheit oder Arbeitslosigkeit, stellen die Fernschulen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Finanzierungsplan auf, mit diesem Sie Ihren Fernlehrgang erfolgreich zum Abschluss bringen können. Des Weiteren unterliegen Sie bei den Fernschulen keinen langfristigen Vertragsbindungen. Die Fernlehrgänge sind jederzeit kündbar- mit einer Frist von nur einen Monat zum Ende des Studienmonats. Viele Fernschulen bieten Ihnen zudem verschiedenen Möglichkeiten einen Nachlass von bis zu 15 Prozent Ihrer Studiengebühren zu erhalten. Mehr Informationen darüber finden Sie in den kostenlosen Studienführer Ihrer Fernschule, oder auf unsere Partnerseite.
Informationen über die Förderung des Fernstudiums durch Fernschulen finden Sie hier.
Das Fernstudium über den Bildungsgutschein Absolvieren.
Alle von uns vorgestellten Fernschulen sind bundesweit zugelassene Träger für Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Dies bedeutet, dass Arbeitslose für Ihren Fernlehrgang einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können. Über 80 Fernlehrgänge aus den Bereichen Kreativität und Medien, Persönlichkeitsbildung und Gesundheit, kaufmännische, technische, und sprachliche Weiterbildung sowie Informatik sind zertifiziert. Die gesamte Fernlehrgangsgebühr wird zu 100 Prozent durch den Bildungsgutschein finanziert. Um zu erfahren ob Ihr Lehrgang nach AZWV gefördert werden kann, schauen Sie einfach ob das AZWV Zeichen in der Lehrgangsbeschreibung der Fernschulen auftaucht. Um diesen Bildungsgutschein zu erhalten, ordern Sie die kostenfreien Studien Informationen zu Ihrem Fernkurs bei der Fernschulen Ihrer Wahl und gehen mit diesen Informationen zu Ihren Arbeitsberater. Dieser kann dann bei Eignung den Bildungsgutschein für Ihren Fernlehrgang ausstellen.
Hier finden Sie Fernlehrgänge nach AZWV