Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

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Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Bildungsscheck 50% der privaten oder betrieblichen Weiterbildungskosten bis zu 500 € im Jahr von

  • Beschäftigten,
  • Berufsrückkehrern,
  • jungen Existenzgründern sowie
  • Firmen, die im laufenden Jahr noch an keiner Weiterbildung teilgenommen haben und das Unternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte hat.

Voraussetzung für den Erhalt des Bildungsschecks ist eine Beratung durch zugelassene Beratungseinrichtungen sowie Wohnsitz oder Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen.

TIPP!

Der Weiterbildungsscheck muss vor Lehrgangsbeginn beantragt werden!


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