Bildungsgutschein

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Förderung des Fernstudiums mittels Bildungsgutschein

Wer sich beruflich weiter qualifizieren will, hat seit dem 01.01.2003 die Möglichkeit, dies über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zu finanzieren. Für die Antragstellung eines Bildungsgutscheins müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die der folgende Beitrag näher erläutert

Bildungsgutschein für Arbeitssuchende

Der Bildungsgutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung und weist das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich sowie die Gültigkeitsdauer aus. Mit dem Bildungsgutschein werden die kompletten Kosten  (Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung, Unterbringung und Kinderbetreuung) für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, sofern die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen ist.

Antragsteller können Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer sein, die mit einer Kündigung rechnen oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit.

Das am Wohnort zuständige Jobcenter  oder die Arbeitsagentur entscheidet, ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier:

 

HINWEIS:

Die Fernschulen sind bundesweit zugelassene Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung entsprechend der  AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung; gleichgestellt mit AZAW nach SGB III) und zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Eine große Anzahl von Lehrgängen aus unterschiedlichen Wissensbereichen  ist über AZAV (gleichgestellt mit AZWV nach SGB III) förderfähig.

 

TIPP!

Der Bildungsgutschein muss vor Lehrgangsbeginn beantragt werden!


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