Kosten eines Fernstudiums oder Fernlehrgangs
Alle Fernschulen erheben für Ihre Teilnahme an Fernlehrgängen oder am Fernstudium Studiengebühren, deren Höhe Ihnen mit der Anmeldung für die gesamte Lehrgangsdauer innerhalb der Regelstudienzeit garantiert wird.
Keine Erhöhung der Gebühren während der Vertragslaufzeit Ihres Fernlehrgangs
Die Studiengebühren sind abhängig vom Inhalt und der Dauer Ihres Fernlehrgangs. Für Ihre Vorstellung: So fallen beispielsweise für einen 12-monatigen Fernlehrgang Projektmanagament (IHK) rund 1.600 Euro, für einen 18-monatigen Fernkurs Fachkraft für erneuerbare Energien ca. 2.600 Euro sowie für ein 28-monatiges Fernstudium Geprüfter IT-Betriebswirt rund 3.900 Euro Studiengebühren an.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Studienbeginn über die Gebührenhöhe, so dass Sie mögliche Zuschüsse und Förderungen für Ihre Weiterbildung ausschöpfen können.
Bedenken Sie auch, dass insbesondere bei den Hochschulen und Universitäten private Anbieter in der Regel teurer sind als staatliche Schulen.
Probestudium ohne Kosten und Risiko
Nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie Ihre Studienunterlagen für die ersten 6 Monate. Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Fernschulen räumen Ihnen als zusätzliche Leistung ein vierwöchiges Probestudium ein – in Aktionszeiträumen auch länger – so dass Sie das Fernstudium oder den Fernlehrgang bei Nichtgefallen innerhalb dieser Frist beenden können, ohne das Ihnen irgendwelche Kosten entstehen. Die Studienunterlagen senden Sie in diesem Fall an die jeweilige Fernschule zurück.
Ihre erste Studiengebühr ist nach Ablauf des Probestudiums und damit nach der Widerrufsfrist fällig.
Verlängerung der Studiendauer ohne Extrakosten (Zeitreserve)
Können Sie für Ihr Fernstudium oder Ihren Fernlehrgang phasenweise nicht ausreichend Zeit aufwenden, so dass eine Verlängerung der Studienzeit notwendig wird, gewähren viele Fernschulen eine kostenlose Verlängerung der Gesamtstudienzeit (auch Zeitreserve) um bis zu 50%. Erreichen Sie Ihr Studienziel dagegen vor Ende der Regelstudienzeit, wird Ihnen die Lehrgangsgebühr nicht zurückerstattet.
Prüfungsgebühren und weitere mögliche Kosten
Bei Teilnahme an Seminaren sowie bei staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder externen Prüfungen fallen in der Regel einmalig zusätzliche Prüfungsgebühren an.
Beim Fernstudium oder Fernlehrgängen mit Präsenzphasen entstehen außerdem noch zusätzliche Kosten für Fahrten, Übernachtung, Mehraufwand für Verpflegung sowie Lohnausfall, wenn Sie nicht auf Bildungs- oder Erholungsurlaub zurückgreifen können!
Ergänzende Seminare mit dem Ziel, Lehrgangsinhalte zu vertiefen, sind in der Regel ebenfalls nicht in den Studiengebühren enthalten.
Die Zusendung der für Ihr Studium notwendigen Lehrunterlagen erfolgt in der Regel innerhalb Deutschlands jedoch für Sie portofrei.