Schüler-BAföG und Studenten-BAföG
Ein qualifizierter Schulabschluss ist heute nicht nur Basis einer erfolgreichen Berufsausbildung, sondern wichtiges Kriterium für den beruflichen Karriereweg. Aus diesem Grund unterstützt der Staat auf Grundlage des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und aus Gründen der Chancengleichheit die Ausbildung von Schülern und Studierenden.
Antragsberechtigt für das Schüler – BAföG ist, wer
- das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- mindestens 6 Monate erfolgreich an einem Fernkurs zur Erlangung eines Schulabschlusses teilgenommen hat, davon wenigstens 3 Monate in Vollzeit,
- Selbstständigkeit nachweisen kann, also nicht mehr bei den Eltern wohnt.
TIPP!
Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss und müssen das BAföG nicht zurückzahlen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter
Studenten – BAföG
Wenn Sie Ihr Studium parallel zur Ausbildung absolvieren wollen, überprüfen Sie zuerst, ob Sie Schüler – BAföG erhalten können, da Sie den Förderungsbeitrag in diesem Fall nicht zurückzahlen müssen.
Studierende erhalten in der Regel die Förderung zur einen Hälfte als Zuschuss zur anderen Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen, welches nach Beendigung des Studiums in der Regel wieder zurückgezahlt werden muss.