Sonderprogramm WeGebAU

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Die Bundesagentur für Arbeit investiert mit dem Förderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) in die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu sichern und Entlassungen zu vermeiden.

Chancen für Geringqualifizierte und Arbeitnehmer ab 45 Jahren

Arbeitnehmer sollen mit diesem Förderinstrument die Möglichkeit erhalten, erforderliche Teilqualifikationen zu erlangen oder fehlende Berufsabschlüsse nachzuholen, ohne die Arbeit kündigen zu müssen.  Qualifizierte Arbeitnehmer haben eine höhere Vermittlungschance, wenn es dennoch zu einer Entlassung kommen sollte. Unternehmer können mit dem Sonderprogramm WeGebAU bereits langjährig im Unternehmen tätige und bewährte Mitarbeiter binden.

Gefördert werden Beschäftigte, die für die Dauer der Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.
Dem Arbeitgeber kann wiederum unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden.

Folgende Personen können gefördert werden:

  • geringqualifizierte Arbeitnehmer entweder ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, die in den letzten 4 Jahren nicht tätig oder abschlussfremd tätig waren und aktuell als Helfer eingesetzt sind,
  • Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben und dessen Arbeitgeber max. 250 Personen beschäftigt,
  • qualifizierte Mitarbeiter unter 45 Jahren, wenn die Lehrgangskosten mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden und die Weiterbildungsmaßnahme vor dem 31. Dezember 2014 beginnt.

Jedem Arbeitnehmer können die Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden, wenn er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Außerdem kann ein Zuschuss zu den sonstigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, ggf. auswärtige Unterbringung) gewährt werden.

TIPP!

Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein, mit dem Sie die nach AZAV (ehemals AZWV) zertifizierten Weiterbildungsangebote nutzen können und die möglichst zu einem anerkannten Berufsabschluss oder Teilabschluss führen sollten.


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