Bildungsurlaub
Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einer anerkannten beruflichen Weiterbildung, wenn Sie 6 Monate Vollzeitbeschäftigung nachweisen können. Mit dieser Freistellung können Sie an Präsenzzeiträumen oder Seminaren der Fernschulen teilnehmen und sich so insbesondere gezielt auf Prüfungen vorbereiten.
Bildungsurlaub auf Grundlage von Bildungsurlaubsgesetzen gibt es derzeit in:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt und
- Schleswig Holstein.
Keine Bildungsurlaubsgesetze gibt es dagegen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.
Die aktuell geltenden Gesetze gehen mit Ausnahme des Saarlandes von einer bezahlteen Freistellung von 5 Arbeitstagen pro Jahr aus, wobei der Schwerpunkt der Nutzung bei berufsnahen Angeboten liegt.
Informieren Sie sich stets aktuell über die Möglichkeit, Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, wenn Sie eine berufsbegleitende Weiterbildung anstreben und beziehen Sie auch Ihren Arbeitgeber mit ein!