Bildungsprämie für das Fernstudium
Die Bundesregierung unterstützt mit der Einführung der Bildungsprämie mit 3 Finanzierungskomponenten die berufliche individuelle Weiterbildung und will damit die Grundlage schaffen, mehr Menschen für die Weiterbildung zu mobilisieren. Die Bildungsprämie soll insbesondere von Menschen genutzt werden können, die sich bisher eine Weiterbildung aufgrund ihres Einkommens finanziell nicht leisten könnten.
1. Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein bis zum einem Wert von 500 € können Ihre Weiterbildungskosten teilweise übernommen werden, wenn Sie Weiterbildungsmaßnahme/n mit Kosten bis maximal 1.000 € absolvieren . Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Ihre Kompetenzen erweitern.
Die Bildungsprämie können Erwerbstätige aller 2 Kalenderjahre erhalten, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
TIPP! Der Bildungsgutschein muss vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden!
2. Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen ist ein zweiter wichtiger Bestandteil der Bildungsprämie: Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist eine unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um damit eine Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.
Wer ist antragsberechtigt?
Beschäftige haben entsprechend der jeweiligen Anlageform bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Das jährlich zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden darf bei Bausparverträgen 17.900 € sowie bei Anlagen in Produktkapital (z.B. Wertpapiere) 20.000 € nicht übersteigen. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppeln sich die Grenzen entsprechend.
TIPP!
Ein Spargutschein kann auch dann noch beantragt werden, wenn die Weiterbildung bereits begonnen hat. Außerdem ist kann der Spargutschein mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, z.B. auch mit dem Prämiengutschein.
3. Weiterbildungsdarlehen
Zur Finanzierung einer geplanten Weiterbildung gewähren öffentlich-rechtliche Banken allen Antragstellern unabhängig von der Höhe ihres Einkommens oder ihrer Einkommensform einen Kredit. Mit diesem Darlehen können auch kostenintensive Weiterbildungen zu günstigen Konditionen finanziert werden.