Kündigung Ihres Fernstudiums oder Fernlehrgangs

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Es kann passieren, dass Sie aufgrund Ihrer beruflichen, familiären oder finanziellen Situation Ihren bereits begonnenen Fernunterricht vorzeitig und ohne Abschluss beenden müssen. Die Mindestlaufzeit der Studienverträge beträgt 6 Monate. Danach ist außerhalb des in der Regel vierwöchigen Probestudiums an allen Fernschulen eine vorfristige Kündigung des Studienvertrages ohne Angabe von Gründen mit folgenden Fristen möglich:

  • zum Ende des Studienmonats (FEB)
  • frühestens zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen und danach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten (bei allen anderen Fernschulen).

TIPP! Bevor Sie Ihre schriftliche Kündigung in den Briefkasten werfen, informieren Sie sich bei Ihrer Fernschule, ob Sie Ihren Studienvertrag gegebenenfalls für eine bestimmte Zeit ruhen lassen können oder ob eine Härtefallregelung möglich ist.

Ist dies keine Alternative oder wollen Sie aus rein persönlichen Gründen Ihren Fernlehrgang nicht fortsetzen, muss die Kündigung in jedem Fall unter beachtung der jeweiligen Fristen schriftlich erfolgen! Einschreiben mit Rückschein wird empfohlen.


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