Zugangsvoraussetzungen für ein Fernstudium oder einen Fernlehrgang
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), in Kraft seit 1977, verpflichtet die Fernlehrinstitute, in ihrem Informationsmaterial die Anforderungen an notwendige Vorbildungen der Teilnehmer eines Fernstudiums oder eines Fernlehrgangs anzugeben. Dies können beispielsweise allgemeine schulische und / oder berufliche Abschlüsse, Vorkenntnisse in bestimmten Fachbereichen sowie langjährige Berufserfahrungen sein. Diese Angaben liefern Ihnen wichtige Anhaltspunkte, um das Anforderungsprofil des jeweiligen Lehrgangs oder Studiums mit Ihrem Bildungs- und Leistungsniveau zu vergleichen. Stellen Sie also bereits vor Beginn des Fernunterrichtes Defizite in Ihrer Vorbildung fest, sollten Sie genau prüfen, ob Sie den Fernlehrgang oder das Fernstudium dennoch beginnen oder sich die fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten vorher aneignen.
Ihr Wissen auf dem Prüfstand
Bei akademischen Fernstudiengängen mit Bachelor- und Masterabschlüssen benötigen Sie das Abitur bzw. das Fachabitur als Hochschulzugangsberechtigung.
Die Möglichkeiten für ein Fernstudium ohne Abitur erfragen Sie bitte detailliert bei der Studienberatungsstelle der jeweiligen Fernhochschule.
Ein besonderer Vorteil der Fernschulen ist, dass die Fernstudiengänge meist keinen Numerus Clausus (NC) haben und so jeder die Chance hat, entsprechend seines Schulabschlusses oder seiner Vorkenntnisse ein Fernstudium seiner Wahl zu absolvieren.
Für nicht-akademische Fernkurse wie z. B. Digitale Fotografie oder Farb- und Stilberatung, benötigen Sie keine speziellen Voraussetzungen. Sie bewerben sich, entrichten die Kursgebühr und erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Teilnahmezeugnis.
Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für Ihre berufsbegleitende Weiterbildung? Dann bewerben Sie sich!