Thüringer Weiterbildungsscheck

Das Thüringer Wirtschaftsministerium fördert die selbst organisierte berufliche Weiterbildung von Thüringer Beschäftigten und Selbstständigen für die Aneignung besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten mit bis zu 500 € pro Jahr.
Voraussetzungen für eine Förderung:
– sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in kleineren und mittleren Unternehmen mit Firmensitz in Thüringen
– Selbstständige mit Geschäftssitz in Thüringen
Bei Alleinveranlagung muss das Jahreseinkommen über 25.600 € und unter 40.000 € liegen, bei gemeinsamer Veranlagung gelten verdoppeln sich die Summen entsprechend.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind von der Förderung ausgeschlossen!
Zur beruflichen Weiterbildung wird ein Zuschuss von 50% der Ausgaben gewährt. Einen Zuschuss von 70% erhalten Personen ab dem 45. Lebensjahr, Ausbilder und Wiedereinsteiger.
TIPP!
Der Bildungsscheck muss vor Maßnahmebeginn beantragt werden!
Weitergehende Informationen finden Sie unter http://www.gfaw-thueringen.de