Weiterbildungsbonus Hamburg

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Die Stadt Hamburg fördert die berufsbegleitende Weiterbildung von
– geringqualifizierten oder ungelernten Arbeitnehmern, Selbstständigen und Personen mit Migrationshintergrund
– Beschäftigten des Hamburger Handwerks
– Auszubildenden
– Existenzgründern (ALG I und II) und Selbstständigen (ALG II)
– sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern im ALG II (Aufstocker)
– Beschäftigten im „Hamburger Modell“ http://www.weiterbildungsbonus.net/foerderung/hamburger-modell.html
in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern.

Die Förderung beträgt je nach Zielgruppe zwischen 50 und 100% der Weiterbildungskosten bis max. 1.500 € pro Jahr; Arbeitnehmer im „Hamburger Modell“ erhalten bis zu 2.000 €

TIPP!
Der Weiterbildung muss ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle PUNKT Bildungsmanagement vorausgehen.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.weiterbildungsbonus.net/


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