Weiterbildungsscheck Sachsen

Das Bundesland Sachsen fördert die berufsbegleitende Weiterbildung von in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmern für alle Maßnahmen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.
Voraussetzungen für eine Förderung:
– Der Beschäftigte hat seinen Hauptwohnsitz in Sachsen.
– Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme übersteigen 650 €.
– Die Weiterbildung ist individuell und setzt nicht voraus, dass diese im Zusammenhang mit dem derzeitigen Arbeitgeber oder Aufgabenfeld steht.
Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 2.500 € erhalten 80% der Weiterbildungskosten. Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 2.500 € bis zu 4.150 € erhalten 60% der Weiterbildungskosten, wenn sie entweder
– über 50 Jahre sind
– in Teilzeit, befristet oder als Leiharbeiter tätig sind oder
– einen ersten akademischen Abschluss (Mindestkosten 1.000 €) anstreben.
TIPP!
Sie müssen zu Ihrer gewünschten Weiterbildung 3 Kostenangebote einholen und eine Auswahl für das wirtschaftlichste Angebot treffen. Der Bildungsscheck muss mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn beantragt werden!
Weitergehende Informationen finden Sie unter http://www.sab.sachsen.de